Darauf sollten Sie achten

Zugang zum Schließfach
Zutrittsberechtigt sind ausschließlich die Mieter des Schließfaches. Diese erhalten bei Abschluss des Mietvertrages einen Schlüssel, bzw. eine Chipkarte, die ihnen Zugang gewährt. In vielen Banken ist es üblich, dass sich das Schließfach nur gemeinsam mit einem Bankmitarbeiter öffnen lässt, der über einen Zweitschlüssel verfügt. Oftmals wird vor dem Betreten des Schließfachraumes eine Unterschrift verlangt.
Schlüsselanlagen sind in der Regel nur während der Öffnungszeiten der Bankfiliale zugänglich. Handelt es sich hingegen um ein Schließfach, das mit einer Chipkarte und einer Geheimnummer verschlossen ist, haben Besitzer oftmals rund um die Uhr Zugangsmöglichkeiten.
Andere Personen als der Mieter erhalten nur mit einer Vollmacht, einem richterlichen Beschluss oder einer behördlichen Anordnung Zugang zum Fach. Letztes ist der Fall, wenn der Mieter verstorben ist. Die Bank meldet an die Finanzbehörde, dass der Verstorbene ein Schließfach gemietet hat. Die Öffnung des Schließfaches erfolgt dann unter notarieller Aufsicht. Falls eine Erbschaftssteuererklärung notwendig ist, sind Erben verspflichtet, den Inhalt des Wertschließfaches anzugeben.