banken
4

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Die steigende Nachfrage nach Schließfächern lockt unseriöse Anbieter auf den Plan, deren Schließfächer Sicherheit lediglich suggerieren, aber nicht bieten. Theoretisch genügt ein Gewerbeschein, um ein Schließfachgeschäft zu betreiben. Über Sicherheitszertifikate verfügen unseriöse Anbieter nicht. Hier liegt es in der Verantwortung des Interessenten, sich zu informieren und gegebenenfalls nachzufragen. Oftmals kaufen Einsteiger der Branche ehemalige Bankgebäude auf und profitieren von dem damit verbundenen Image. Allerdings entsprechen die Gebäude längst nicht mehr den notwendigen Sicherheitsstandards. Weiterlesen
Versicherungsschutz
4.5

Versicherungsschutz

Bei der Anmietung eines Schließfaches ist der Inhalt des Faches in der Regel nicht versichert. Zwar sind die Tresorräume einer Bank für Einbrecher deutlich schwerer zu überwinden als die heimische Balkontüre, ein Raub der Wertgegenstände aus dem Schließfach ist aber dennoch nicht ausgeschlossen. Daher ist es ratsam, zeitglich mit der Anmietung des Faches eine Versicherungspolice abzuschließen, die die Wertsachen im Falle eines Einbruchs absichert. Ebenso stellen Elementarschäden durch Feuer, Rauch und Wasser ein hohes Risiko dar. Weiterlesen
banken
4.5

Zugang zum Schließfach

Zutrittsberechtigt sind ausschließlich die Mieter des Schließfaches. Diese erhalten bei Abschluss des Mietvertrages einen Schlüssel, bzw. eine Chipkarte, die ihnen Zugang gewährt. In vielen Banken ist es üblich, dass sich das Schließfach nur gemeinsam mit einem Bankmitarbeiter öffnen lässt, der über einen Zweitschlüssel verfügt. Oftmals wird vor dem Betreten des Schließfachraumes eine Unterschrift verlangt. Schlüsselanlagen sind in der Regel nur während der Öffnungszeiten der Bankfiliale zugänglich. Handelt es sich hingegen um ein Schließfach, das mit einer Chipkarte und einer Geheimnummer verschlossen ist, haben Besitzer oftmals rund um die Uhr Zugangsmöglichkeiten. Weiterlesen